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Bewertungsunterlagen

Wenn das BFI beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen, dann wird neben dem Vertrag stets eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin der Immobilie benötigt. 

Diese Vollmacht gibt dem BFI das Recht, die Bewertungsunterlagen bei den Behörden einsehen und Kopien anfordern zu können. Das BFI sendet bei Vertragsabschluss entsprechende Vordrucke an den/die Auftraggeber/in.

Die Beschaffung der Bewertungsunterlagen bietet das BFI gratis an.

 

Zu den notwendigen Bewertungsunterlagen gehören:

  • Eigentumsnachweis durch einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Teilungsplan bei Wohnungs-/Teileigentum zum Nachweis der Größe, Lage und Zuordnung 
  • Auszug aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan
  • Baupläne und Baubeschreibungen aus Baugenehmigungsakten
  • Amtlicher Lageplan i.d.R. im Maßstab 1:500
  • Örtliche und regionale Übersichtspläne
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Kommunalverwaltung
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses

Wenn alle notwendigen Bewertungsunterlagen dem BFI vorliegen und die Immobilie vor Ort eingehend besichtigt wurde, beginnt die Gutachtenerstellung. Die Erstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Wochen.